Schriftgrad

Größer
Kleiner
Normal

Gerade online

5 Gäste
Kompromiss beim THW-Gesetz weniger als der „kleinste, gemeinsame Nenner“
Mittwoch, 22. Juli 2009
THWEinige Vorstände der THW–Stiftung zeigten sich enttäuscht, dass bei der Novellierung des THW-Gesetzes kaum etwas für das THW herausgekommen ist.

Das THW-Gesetz in der im Bundestag einstimmig am 14. Mai 2009 beschlossenen Fassung hat im Bundesrat keine Zustimmung gefunden. Am 12. Juni 2009 wurde der Vermittlungsausschuss angerufen. Es  wurde ein Kompromissvorschlag zur Änderung der §§ 1 und 6 des Gesetzes eingebracht. Mit diesen Änderungen konnte der Bundesrat leben und verabschiedete das Gesetz.

Für das THW blieb wenig!

Insbesondere der §6 (Kostenregelung) in seiner veränderten Form wirft in Verbindung mit der geänderten Abrechnungsrichtlinie vom 1.März 2009 Probleme in der tatsächlichen Umsetzung auf. Für die Bedarfsträger (insbesondere Feuerwehren und Polizei) gibt die „Kann-Regelung“ keine Rechtssicherheit. Hier muss klar geregelt werden, wann das THW bei Einsätzen auf die Erhebung von Kosten verzichtet.

Im THW-Gesetz ist eine Rechtsverordnung (§6 Abs. 3) vorgesehen, die feste Sätze zur Abrechnung von Hilfeleistungen des THW sowie der Verzicht auf Kostenerstattung regeln soll. Die Abrechnungsrichtlinie sieht jedoch vor (§5Abs.1 und 3), dass die Kosten für technische Hilfe grundsätzlich der zuständigen Stelle in Rechnung zu stellen sind. Rechtssicherheit gibt diese augenblickliche Situation dem Bedarfsträger nicht.

Die Stiftung regte jetzt an, zur Schaffung von Transparenz im Anforderungs- und Abrechnungsverfahren bei Einsätzen des THW eine entsprechend detaillierte und praxisgerechte Rechtsverordnung zu schaffen, nach der ein Bedarfsträger vorher weiß, wann er mit einer Rechnungsstellung seitens des THW zu rechnen hat und wann nicht.

Die Zusammenarbeit mit den Feuerwehren und Polizei auf kommunaler Ebene ist unterschiedlich ausgeprägt. Dies liegt vor allem an der mangelnden Transparenz hinsichtlich der Kostenerstattung bei THW-Einsätzen und den damit verbundenen Ängsten, das THW im Einsatzfall anzufordern, so operativ tätige THW- Aktive gegenüber der THW- Stiftung, die dringend bitten, das Verfahren kritisch, konstruktiv weiter zu begleiten und das THW auch in diesem Punkt zu unterstützen.

© Text: Peter Weiler